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Unternehmensformen
Einzelfirma
Wie schon der Name sagt, betreibt eine einzelne Person ein Unternehmen.
Dieses kann der Unternehmer im Handelsregister eintragen lassen, was
ab CHF 100 000. Umsatz zwingend notwendig ist. Der Name (Firma)
des im Handelsregister eingetragenen Unternehmens ist nur am Geschäftsort
resp. Firmensitz geschützt.
Der Unternehmer haftet für die Schulden des Unternehmens sowohl
mit dem Geschäfts- wie auch seinem Privatvermögen.
Hingegen wird bei der Einzelfirma,
was in Beziehung auf Steuern sehr wichtig ist, zwischen Privat- und
Geschäftsvermögen des Inhabers unterschieden.
Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist die lockerste Verbindung mehrerer Personen.
Es genügt, mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln einen gemeinsamen
Zweck erreichen zu wollen. Es empfiehlt sich, einen schriftlichen
Gesellschaftsvertrag abzuschliessen.
Die einfache Gesellschaft kann nicht im Handelsregister eingetragen
werden. Sie ist auch kein selbständiges Steuersubjekt, das heisst:
nicht das Unternehmen ist, sondern die Gesellschafter sind steuerpflichtig.
Jeder Gesellschafter haftet von Gesetzes
wegen mit seinem gesamten Vermögen für sämtliche Schulden
der einfachen Gesellschaft und zwar unabhängig davon, ob die
Beteiligten untereinander eine andere Risikoverteilung vereinbart
haben.
Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft entsteht, wenn sich zwei oder mehrere natürliche
Personen zusammenschliessen, um ein Handels-, Fabrikations- oder ein
anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe unter
gemeinsamer Firma zu betreiben. Auch hier ist es empfehlenswert, unter
den Gesellschaftern eine schriftlichen Vertrag abzuschliessen.
Die Kollektivgesellschaft ist im Handelsregister einzutragen. Der
Schutz der Firma beschränkt sich lediglich auf den Geschäftsort.
Für Schulden der Kollektivgesellschaft haftet vorab das Geschäftsvermögen
der Gesellschaft. Reicht dies für die Tilgung der Schulden nicht
aus, haftet auch hier jeder der Gesellschafter mit seinem gesamten
Vermögen für sämtliche Schulden der Gesellschaft.
Die Kollektivgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt.
Kommanditgesellschaft
Für die Kommanditgesellschaft gilt dasselbe wie für die
Kollektivgesellschaft mit der Ergänzung, dass sie sowohl unbeschränkt
haftende Gesellschafter, so genannte Komplementäre, als auch
beschränkt haftende Gesellschafter, so genannte Kommanditäre,
kennt.
Der Kommanditär haftet nur bis zur
Höhe der von ihm im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Kommanditsumme,
welche im Handelsregister eingetragen wird.
Die Kommanditgesellschaft ist kein selbständiges Steuersubjekt.
Aktiengesellschaft (AG)
Zur Gründung einer AG braucht es mindestens einen Gründer
sowie ein Mindestaktienkapital von CHF 100 000.. Bei der Gründung
müssen 50% resp. mindestens CHF 50 000., entweder in bar
einbezahlt oder Sachwerte in dieser Höhe eingebracht werden.
Die AG entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Zur Gründung
bedarf es einer Gründungsversammlung, in welcher die Statuten
festgesetzt werden und sich die Gründer verpflichten, Aktien
zu zeichnen und den Ausgabebetrag zu bezahlen. Das Protokoll dieser
Versammlung muss öffentlich beurkundet werden, wozu im Kanton
Bern der Notar zuständig ist. Er berät die Gründer,
fasst die Gründungsurkunde samt den dazu notwendigen Belegen
wie Statuten, Sacheinlageverträge und Verwaltungsratsprotokolle
ab.
Die Statuten regeln den Zweck, die Höhe des Aktienkapitals und
die Art und Aufteilung der Aktien sowie die eigentliche Organisation
der Gesellschaft. Die Statuten können auch die Art der Übertragung
der Aktien enthalten. Sollen diese nicht frei übertragbar sein,
sieht man eine sogenannte Vinkulierung vor, welche insbesondere Familiengesellschaften
wählen, damit nicht aussenstehende Dritte ohne weiteres Aktionäre
werden können. Zudem werden oftmals Abmachungen unter den einzelne
Aktionären im Form von Aktionärsbindungsverträgen abgeschlossen.
Oberstes Organ der AG ist die Generalversammlung. Ihr stehen die wichtigsten
Befugnisse zu wie Statutenänderungen, Beschlüsse über
Kapitalerhöhungen, Wahl oder Abberufung von Verwaltungsrat und
Revisionsstelle sowie Abnahme der Jahresrechung.
Der Verwaltungsrat ist für die Geschäftsführung zuständig.
Die einzelnen Verwaltungsräte haben für ihre Handlungen
eine weitreichende persönliche Verantwortung. Die Revisionsstelle
prüft die Buchführung der Gesellschaft und erstattet der
Generalversammlung schriftlich Bericht. Auf die Revisionsstelle kann unter gewissen Bedingungen verzichtet werden.
Ein Aktionär haftet nicht persönlich für die Schulden
der Gesellschaft. Seine finanzielle Verpflichtung beschränkt
sich auf die vollständige Einzahlung des für den Betrag
einer Aktie bei ihrer Ausgabe festgesetzten Betrages.
Die AG ist ein selbständiges Steuersubjekt, d.h. das Kapital
und ein allfälliger Gewinn der AG werden besteuert. Bei einer
Gewinnausschüttung, der sogenannten
Dividende, ist dieser Betrag als Vermögensertrag beim Einkommen
der Aktionäre zu versteuern, zudem stellt der Wert der Aktien
steuerbares Vermögen dar.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da bereits ein Stammkapital
von CHF 20 000. genügt, welches anlässlich der Gründung auf ein Firmengründungskonto bei einer Bank einbezahlt oder in Sachwerten eingebracht sein muss.
Für die Gründung müssen wie bei der AG eine Öffentliche Urkunde abgefasst
und Statuten festgesetzt werden. Auch die GmbH entsteht erst mit dem
Handelsregistereintrag.
Eine Revisionsstelle ist vorgesehen. Auf eine solche kann aber unter gewissen Bedingungen verzichtet werden.
Jeder Gesellschafter ist im Handelsregister eingetragen.
Aus steuerrechtlicher Sicht unterscheiden sich AG und GmbH nicht.
Genossenschaft
Die Genossenschaft bezweckt in erster Linie, die Interessen ihrer
Mitglieder (Genossenschafter) in gemeinsamer Selbsthilfe zu fördern
oder zu sichern. Gegründet wird diese Gesellschaft von mindestens
sieben Personen durch Errichtung und Genehmigung der Statuten sowie
Eintragung im Handelsregister.
Verein
Der Verein widmet sich hauptsächlich einer nicht wirtschaftlichen
Aufgabe und ist eine in der schweizerischen Gesellschaft sehr
beliebte Rechtsform. Er wird durch Genehmigung der entsprechenden
Vereinsstatuten und Ernennung der Organe gegründet. Ein Eintrag
im Handelsregister ist nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben.
Stiftung
Bei der Stiftung gibt es ein Vermögen, das einem bestimmten Zweck
gewidmet wird. Sie wird gegründet, entweder durch ein Testament
oder durch eine notarische Stiftungsurkunde. Sie untersteht je nach
Zweck der Aufsicht von Bund oder Kanton
Firma
Wie der Name bei natürlichen Personen, ist die Firma der Geschäftsname
und dient bei Gesellschaften der Identifikation. Dieser Name darf
keine öffentlichen Interessen verletzen, nicht ausschliesslich
der Reklame dienen, muss wahr und darf nicht täuschend sein.
Bei Personengesellschaften muss der Familienname mindestens eines
Gesellschafters Firmenbestandteil sein. Bei der AG, der GmbH und der
Genossenschaft kann die Firma frei gewählt werden. Es wird jeweils
die Ergänzung «AG», «GmbH» oder «Genossenschaft»
beigefügt. Wegen Verwechslungsgefahr darf innerhalb der Schweiz
nur eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen sein.
Handelsregister
Die für den Rechtsverkehr wesentlichen Daten der Gesellschaften
sind im Handelsregister, welches kantonal geführt wird, festgehalten.
Das Handelsregister ist öffentlich,
jeder kann die darin eingetragenen Daten einsehen. Der Gesetzgeber
geht davon aus, dass alle Eintragungen wahr sind und sie jedermann
kennt.
Die Aufgaben der Urkundsperson im Gesellschaftsrecht
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Beratung in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts und
Berücksichtigung von abgabe- und steuerrechtlichen Folgen |
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Beurkundung von Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs
und Stiftungen |
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Beurkundung von Änderungen in bestehenden Gesellschaften (z.B.
Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Fusionen, Umstrukturierungen) |
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Errichtung von Statuten von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften
und Vereinen |
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Abfassung von Sacheinlageverträgen, Gesellschaftsverträgen,
Pool- oder Aktionärbindungsverträgen |
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Organisation des Verkehrs mit dem Handelsregister |
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Beratung der Klienten in Fragen der Unternehmensnachfolge |
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