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Vorbereitungsarbeiten
Tragen Sie sich mit dem Gedanken eine Liegenschaft zu kaufen oder
zu verkaufen, so beraten wir Sie umfassend. Wir beschaffen die notwendigen
Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Dienstbarkeitswortlaute, Situationspläne
und treffen die notwendigen Vorabklärungen bei Behörden.
Weiter holen wir allfällig erforderliche Bewilligungen ein und
erteilen Auskunft darüber, welches in Ihrem Fall das zweckmässigste
Vorgehen ist und mit welchen Steuerfolgen gerechnet werden muss. Wir
unterstützen Sie zusätzlich in Finanzierungsfragen (Bankverhandlungen,
Hypotheken, Errichten von Schuldbriefen, etc.).
Abschluss eines Kaufvertrages
Haben sich Käufer und Verkäufer geeinigt, so sind wir neutrale
Berater bei der Festlegung der einzelnen Elemente des Kaufvertrages.
Wir beraten Sie über Zahlungsmodalitäten, Übergang von
Nutzen und Gefahr, Garantiebestimmungen, Versicherungsfragen etc.
Steuern und Kosten
Erzielt der Verkäufer mit der Veräusserung der Liegenschaft
einen Gewinn, so schuldet er eine besondere Steuer, die sogenannte
Grundstücksgewinnsteuer. Diese bernische Steuer ist abhängig
von der Höhe des erzielten Gewinnes und der Dauer, während
der das Grundstück im Eigentum des Verkäufers gestanden
hat.
In der Regel hat der Käufer die Kosten des Kaufvertrages zu bezahlen.
Diese bestehen aus den kantonalen Handänderungssteuern (1.8%
des Kaufpreises), den Grundbuchkosten, der Verurkundungsgebühr,
der Gebühr für Nebenarbeiten und den Auslagen des Notars.
Vollzug
Der Kauf einer Liegenschaft wird durch die Unterzeichnung des entsprechenden
Vertrages, regelmässig im Büro des Notars, abgeschlossen.
Nach der Verurkundung wird der Vertrag durch den Notar ausgefertigt
und nach Vorliegen der allenfalls benötigten Bewilligungen beim
Kreisgrundbuchamt zur Eintragung angemeldet. Mit der Eintragung im
Grundbuch geht das Eigentum auf den Käufer über. |