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Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages wird
der zukünftige Nachlass geordnet. Die Stellung des überlebenden
Ehegatten wird gegenüber den konkurrierenden Ansprüchen
von Miterben verbessert. Der Vertrag kann Bestimmungen über die
Art und Weise der Durchführung der Erbteilung enthalten.
Die Lösung muss im Einzelfall anhand der konkreten Situation
und der Wünsche und Absichten der Vertragspartner im gemeinsamen
Gespräch gefunden werden. |