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Zwischen
Notar bzw. Fürsprecher und Klient wird ein Auftragsverhältnis
begründet. Die Auftragserteilung kann durch den Klienten mündlich
oder schriftlich erfolgen.
Das Auftragsverhältnis zwischen Notar bzw. Fürsprecher und
Klient entsteht in der Regel durch mündliche oder schriftliche
Auftragserteilung durch den Klienten, kann aber auch stillschweigend
begründet werden, beispielsweise durch Einholen einer telefonischen
Auskunft bzw. Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.
Das Konsultieren unserer Homepage sowie die Aufforderung, Sie zwecks
einer Terminvereinbarung zu kontaktieren, begründet noch kein
Auftragsverhältnis.
Zur Vertretung vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden bedarf es
einer schriftlichen Vollmacht. |