Auftragserteilung

Zwischen Notar bzw. Fürsprecher und Klient wird ein Auftragsverhältnis begründet. Die Auftragserteilung kann durch den Klienten mündlich oder schriftlich erfolgen.

Das Auftragsverhältnis zwischen Notar bzw. Fürsprecher und Klient entsteht in der Regel durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung durch den Klienten, kann aber auch stillschweigend begründet werden, beispielsweise durch Einholen einer telefonischen Auskunft bzw. Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.

Das Konsultieren unserer Homepage sowie die Aufforderung, Sie zwecks einer Terminvereinbarung zu kontaktieren, begründet noch kein Auftragsverhältnis.

Zur Vertretung vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden bedarf es einer schriftlichen Vollmacht.